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jprintwerbetechnik.shop
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1. Geltungsbereich

1.1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Jprintwerbetechnik und dem Kunden gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe durch den Kunden gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Jprintwerbetechnik stimmt ihrer Geltung zu.

1.2. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, soweit nicht in der jeweiligen Klausel eine Differenzierung vorgenommen wird.

1.3. Der Kunde ist Verbraucher, soweit der Zweck der Lieferungen und Leistungen nicht seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2. Vertragsschluss

2.1. Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf vorgefertigter oder nach Kundenwunsch individuell gestalteter bzw. veredelter Waren und Textilien.

2.2. Die Darstellungen von Leistungen und Produkten von Jprintwerbetechnik sind unabhängig von deren Form unverbindlich und freibleibend. Diese ermöglichen als unverbindliche Aufforderung dem Kunden seinerseits ein verbindliches Angebot abzugeben.

2.3. Durch Anklicken des Buttons "Bestellung abschicken" gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab. Dabei erkennt der Kunde die Verbindlichkeit dieser AGB für sein Angebot an. Der Antrag kann bei Bestellungen im Internet jedoch nur abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button AGB akzeptieren diese Vertragsbedingungen akzeptiert und dadurch in seinen Antrag aufgenommen hat.

2.4. Die Bestellung individuell gestalteter Waren erfolgt durch Anfrage des Kunden an Jprintwerbetechnik via E-Mail. Jprintwerbetechnik setzt sich in der unter Punkt 2.5 genannten Frist mit dem Kunden in Verbindung, und gibt damit ein verbindliches Angebot ab. Erst mit Freigabe durch den Kunden wird der Vertrag geschlossen.

2.5. Jprintwerbetechnik ist berechtigt, ein Vertragsangebot innerhalb 3 Werktagen anzunehmen. Eine Lieferung in dieser Frist ersetzt die Annahme. Erfolgt keine Erklärung der Annahme durch Jprintwerbetechnik so kommt kein Vertrag zwischen dem Kunden und Jprintwerbetechnik zustande.

2.6. Weitere nach der Bestellung durch den Kunden getroffene Vereinbarungen werden erst durch Dokumentation in der Auftragsfreigabe verbindlich.

2.7. Der Vertragsschluss erfolgt unter Vorbehalt richtiger und vollständiger Belieferung von Jprintwerbetechnik soweit solche Lieferprobleme nicht von Jprintwerbetechnik zu vertreten sind. Der Kunde wird über solche Lieferprobleme von Jprintwerbetechnik unverzüglich informiert.

2.8. Ist das bestellte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Jprintwerbetechnik dem Kunden dies ebenfalls unverzüglich mit. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, in einer von Jprintwerbetechnik zu setzenden angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten. Im Übrigen ist in diesem Fall auch Jprintwerbetechnik berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

2.9. Hierbei werden eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstattet.

3. Individuell gestaltete Waren

3.1. Der Kunde stellt Jprintwerbetechnik, die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Informationen, Texte oder Dateien unverzüglich nach Vertragsschluss per E-Mail zur Verfügung. Veredelungsvorlagen sind im Vektorformat (.ai, .eps, .pdf mit Vektoren) oder für Stick auch in einer Bilddatei (z.B. .jpg, .gif, .pdf mit einer Auflösung von zumindest 300 dpi) zur Verfügung zu stellen.
 


3.2. Der Kunde verpflichtet sich, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalt Rechte Dritter (insbesondere Urheberrechte, Namensrechte, Markenrechte) verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Kunde stellt Jprintwerbetechnik ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.
 


3.3. Jprintwerbetechnik nimmt keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernimmt insoweit keine Haftung für Fehler.

3.4. Der Kunde ist verpflichtet, die Richtigkeit der Auftragsbestätigung unverzüglich zu prüfen. Wird eine Unrichtigkeit nicht unverzüglich gemeldet, gilt die Auftragsbestätigung als akzeptiert. Dies gilt auch, wenn dadurch die Ware nicht den ursprünglichen Kundenwünschen entspricht.

3.5. Ansticke, Andrucke und sämtliche Arten von Korrekturabzügen für die Veredelungsfreigabe sind vom Kunden auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Jprintwerbetechnik haftet nicht für durch den Kunden übersehene Fehler.


3.6. Soweit wir im Rahmen der individuellen Gestaltung für den Kunden Texte, Bilder, Grafiken und Designs erstellen, unterliegen diese dem Urheberrecht.
Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung ist eine Verwendung, Reproduktion oder Veränderung einzelner Teile oder kompletter Inhalte nicht zulässig.
Soweit nicht anders vereinbart, übertragen wir dem Kunden ein zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den für den Kunden erstellten urheberrechtlich geschützten Werken. Es ist dem Kunden ausdrücklich untersagt, die geschützten Werke oder Teile davon in irgendeiner Weise Dritten privat oder kommerziell zur Verfügung zu stellen.
Die Übertragung des Nutzungsrechts steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises

3.7. Der Kunde räumt Jprintwerbetechnik das Recht ein, ihn als Referenz zu nennen und die von Jprintwerbetechnik veredelten Produkte ein eigenen Katalogen, Printmedien, Anzeigen, Webseiten und Ausstellungen oder Messen zu zeigen. Ferner ist Jprintwerbetechnik berechtigt, Über- oder Fehlproduktionen als Muster zu verwenden und in diesem Zusammenhang Dritten zur Verfügung zu stellen. Jprintwerbetechnik ist in diesen Fällen berechtigt, vorgegebene Texte, Slogans, Logos oder sonstige Motive und Designvorlagen zu verwenden; diese Verwendung kann der Kunde einschränken oder untersagen.

4. Preise und Versandkosten

4.1. Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Gesamtpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.



4.2. Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie sind über eine entsprechend bezeichnete Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung aufrufbar, werden im Laufe des Bestellvorganges gesondert ausgewiesen und sind vom Kunden zusätzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist.



4.3. Die dem Kunden zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder in der jeweiligen Artikelbeschreibung ausgewiesen.

4.4. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten nicht anders angegeben, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig.

5. Zahlung

5.1. Die Lieferung erfolgt, soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen werden, per Vorkasse.

5.2. Kunden, die im Internet bestellen, haben außerdem die Möglichkeit als Zahlweise die Angebote des Zahlungsdienstleisters paypal zu nutzen.

5.4. Jprintwerbetechnik behält sich vor, die Auswahl an Zahlungsmodalitäten, zwischen denen ein Kunde wählen kann, in Abhängigkeit von Bestellweg, Versandart, Bestellwert, Versandziel oder weiteren sachlichen Kriterien einzuschränken.

5.5. Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Bei Kunden, die Verbraucher sind, fallen Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Jprintwerbetechnik nicht aus.

5.6. Ist der Kunde Unternehmer, fallen abweichend von Punkt 5.5 Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an. Im Übrigen gilt Punkt 5.5 auch gegenüber Unternehmern.

6. Lieferung

6.1. Ist der Kunde Verbraucher , so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache während der Versendung erst mit der Übergabe der Ware an den Kunden über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung versichert oder unversichert erfolgt. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eigenständig ein nicht vom Unternehmer benanntes Transportunternehmen oder eine sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person beauftragt hat.

6.2 Soweit eine Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Gefahrübergang maßgebend. Auch im Übrigen gelten für eine vereinbarte Abnahme die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts entsprechend. Der Übergabe bzw. Abnahme steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.

6.3. Ist der Kunde Unternehmer, erfolgt die Lieferung und Versendung abweichend von Punkt 6.1. auf Ihre Gefahr.

7. Zurückbehaltungsrecht und Eigentumsvorbehalt

7.1. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.



7.2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von Jprintwerbetechnik.

7.3. Muster, Kalkulationen, Abbildungen und Zeichnungen sowie sonstige dem Kunden überlassene Unterlagen bleiben im Eigentum von Jprintwerbetechnik. Sämtliche Urheberrechte behält sich Jprintwerbetechnik vor, Nutzungsrechte werden nicht eingeräumt. Die Weitergabe bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Jprintwerbetechnik. Diese Regelungen gelten unabhängig von einer besonderen Kennzeichnung durch Jprintwerbetechnik.

7.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:



7.4.1. Jprintwerbetechnik behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.



7.4.2. Der Kunde die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die dem Kunden aus dem Weiterverkauf erwachsen, an Jprintwerbetechnik ab. Die Abtretung wird von Jprintwerbetechnik angenommen. Der Kunde ist weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt, behält sich Jprintwerbetechnik sich allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.



7.4.3. Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt Jprintwerbetechnik Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.



7.4.4. Jprintwerbetechnik verpflichtet sich, die zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8. Gewährleistung

8.1. Es bestehen die gesetzlichen Mängelhaftungsrechte.

8.2. Ist der Kunde Verbraucher, so bittet Jprintwerbetechnik darum, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Jprintwerbetechnik sowie dem Spediteur Beanstandungen schnellstmöglich mitzuteilen. Kommt der Kunde dem nicht nach, so hat dies keine Auswirkung auf die ihm zustehenden gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.

8.3. Ist der Kunde Unternehmer sind, gilt abweichend folgendes:



8.3.1. Als Beschaffenheit der Ware gelten nur die Angaben von Jprintwerbetechnik und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.


8.3.2.Die Parteien vereinbaren für die veredelte Ware, dass technisch unvermeidbare und handelsübliche Abweichungen hinsichtlich Farbe, Qualität, Material, Gewicht und sonstiger Ausführungen keine Abweichung von der Art der durch Jprintwerbetechnik geschuldeten Ware darstellen. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der für Pantonefarben üblichen Verwendung auch ähnlicher Pantonefarben zur Durchführung der Veredelung. Bei Druck sind geringe Tonwertschwankungen sowohl hinsichtlich des Andrucks, der Lieferung, von Teillieferungen und Nachlieferungen trotz erheblicher Bemühungen durch Jprintwerbetechnik, diese so realitätsnah wie möglich zu halten, unvermeidbar.


8.3.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen, zur Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Dies gilt auch für später festgestellte verdeckte Mängel ab Entdeckung. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen.



8.3.4. Bei Mängeln leistet Jprintwerbetechnik nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung muss Jprintwerbetechnik nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.



8.3.5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt nicht für Jprintwerbetechnik zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie bei Rückgriffsansprüchen gemäß §§ 478, 479 BGB.

9. Haftung

9.1. Jprintwerbetechnik haftet jeweils uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiter haftet Jprintwerbetechnik ohne Einschränkung in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes und in allen anderen gesetzlich geregelten Fällen. 



9.2. Die Haftung für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung richtet sich nach der entsprechenden Regelung unter Punkt 8 der AGB.



9.3. Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist die Haftung von Jprintwerbetechnik bei leichter Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst möglich machen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.



9.4. Bei der Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausgeschlossen.



9.5. Ebenso wird seitens Jprintwerbetechnik keine Haftung für die ständige oder ununterbrochene Verfügbarkeit der Webseite und der dort angebotenen Dienstleistung übernommen.

10. Datenschutz

11. Anwendbares Recht

11.1. Es gilt deutsches Recht. Ist der Kunde Verbraucher, so gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

11.2. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

12. Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit Jprintwerbetechnik bestehenden Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern sowie Gerichtsstand ist der Sitz von Jprintwerbetechnik. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

Stand der AGB 15.12.2020

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